Sicherheitshinweise: Feuerwerkskörper & Pyro-Artikel


Sicherheitshinweise für den richtigen Umgang mit pyrotechnischen Produkten


Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG)§ 3a Kategorien von pyrotechnischen Gegenständen und pyrotechnischen Sätzen; Klassen von Wettersprengstoffen und Wettersprengschnüren


 

(1) Pyrotechnische Gegenstände werden nach dem Grad der von ihnen ausgehenden Gefährdung und ihrem Verwendungszweck in folgende Kategorien eingeteilt:

1.Feuerwerkskörper

a)Kategorie F1 : Feuerwerkskörper, von denen eine sehr geringe Gefahr ausgeht, die einen vernachlässigbaren Lärmpegel besitzen und zur Verwendung in geschlossenen Bereichen vorgesehen sind, einschließlich Feuerwerkskörpern, die zur Verwendung innerhalb von Wohngebäuden vorgesehen sind,

b)Kategorie F2 : Feuerwerkskörper, von denen eine geringe Gefahr ausgeht, die einen geringen Lärmpegel besitzen und zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen sind,

c)Kategorie F3 : Feuerwerkskörper, von denen eine mittlere Gefahr ausgeht, deren Lärmpegel die menschliche Gesundheit jedoch nicht gefährdet und die zur Verwendung in weiten offenen Bereichen im Freien vorgesehen sind,

d)Kategorie F4: Feuerwerkskörper, von denen eine große Gefahr ausgeht, die zur Verwendung nur durch Personen mit Fachkenntnissen vorgesehen sind, deren Lärmpegel die menschliche Gesundheit jedoch nicht gefährdet,

2.pyrotechnische Gegenstände für Bühne und Theater

a)Kategorie T1 : pyrotechnische Gegenstände für die Verwendung auf Bühnen, von denen eine geringe Gefahr ausgeht,

b)Kategorie T2 : pyrotechnische Gegenstände für die Verwendung auf Bühnen, die zur Verwendung nur durch Personen mit Fachkenntnissen vorgesehen sind,

3.sonstige pyrotechnische Gegenstände

a)Kategorie P1 : pyrotechnische Gegenstände, von denen eine geringe Gefahr ausgeht, außer Feuerwerkskörpern und pyrotechnischen Gegenständen für Bühne und Theater,

b)Kategorie P2 : pyrotechnische Gegenstände, die zur Handhabung oder Verwendung nur durch Personen mit Fachkenntnissen vorgesehen sind, außer Feuerwerkskörpern und pyrotechnischen Gegenständen für Bühne und Theater.

(2) Pyrotechnische Sätze werden nach ihrer Gefährlichkeit in folgende Kategorien eingeteilt:

a)Kategorie S1 : pyrotechnische Sätze, von denen eine geringe Gefahr ausgeht und die insbesondere zur Verwendung auf Bühnen, in Theatern oder in vergleichbaren Einrichtungen, zur Strömungsmessung oder zur Ausbildung von Rettungskräften vorgesehen sind,

b)Kategorie S2 : pyrotechnische Sätze, von denen eine große Gefahr ausgeht und deren Umgang oder Verkehr an die Erlaubnis oder den Befähigungsschein gebunden ist.

(3) Wettersprengstoffe und Wettersprengschnüre werden nach ihrer Schlagwettersicherheit in folgende Klassen eingeteilt:

a)Klasse I: geringe Gefahr der Zündung eines zündfähigen Methan-Luft- oder Kohlenstaub-Luft-Gemisches,

b)Klasse II: sehr geringe Gefahr der Zündung eines zündfähigen Methan-Luft- oder Kohlenstaub-Luft-Gemisches,

c)Klasse III: äußerst geringe Gefahr der Zündung eines zündfähigen Methan-Luft- oder Kohlenstaub-Luft-Gemisches

Das sollten Sie grundsätzlich beachten:

  • Es ist den Angaben auf dem jeweiligen Produkt Folge zu leisten
  • Feuerlöscher oder Eimer Wasser bereithalten
  • Artikel nur im Freien verwenden!
  • Keine Körperteile über den Artikel halten!
  • Ein Sicherheitsabstand zum Publikum von 8 Metern ist nicht zu unterschreiten
  • Artikel zueinander sollten mit nicht weniger als 0,5 Meter aufgestellt werden
  • Beachten Sie die örtlich erlassenen Abbrennverbote für Feuerwerke z. B. in der Nähe von Reetdächern Häusern, Kirchen, Krankenhäuser etc.
  • Artikel niemals auf Menschen oder Tiere richten
  • Nicht in der Nähe von hohen Gebäuden, Bäumen oder ähnlichem abschießen
  • Artikel mit ausgestrecktem Arm, seitwärts stehend anzünden und zügig  mindestens 8 Meter entfernen
  • Artikel, die nicht vollständig abgebrannt sind,  erst nach 10 Minuten an der Reserveanzündschnur erneut anzünden
  • Blindgänger, die auch nach Anfeuerung über die Reserveanzündschnur nicht vollständig abbrennen, wässern Sie bitte in geeigneten Behältnissen über Nacht (besser 24 Stunden) bevor sie ordnungsgemäß über den Hausmüll entsorgt werden.
  • Lassen Sie alle Artikel vollständig abkühlen, bevor Sie sie über den Hausmüll fachgerecht entsorgen.

Sonderhinweise für Batteriefeuerwerk und Verbundfeuerwerk

  • Grundsätzlich ist den Angaben auf dem jeweiligen Produkt Folge zu leisten
  • Öffnen Sie die Verpackung und entnehmen Sie den Artikelinhalt bzw. entfernen Sie den PVC- Deckel
  • Gegenstand senkrecht auf festen, ebenen Boden stellen und Hindernisse über der Mündung vermeiden,  so dass die Füllung ungehindert nach oben ausgeworfen werden kann
  • Manche Artikel verfügen über einen Klappfuß. Hierzu bitte die Klebestreifen lösen und den Fuß aufklappen.
  • Abdeckungen (Folie) über den Abschussrohren nicht entfernen!
  • Nicht in der Nähe von hohen Gebäuden, Bäumen oder ähnlichem abschießen
  •  Auf festen Stand achten!
  • Positionieren Sie gefächerte Artikel mit dem entsprechenden Symbol Richtung Publikum
  • Erste Anzündschnur erkennen und Folie mit Aufschrift "Abziehen und hier anzünden" entfernen
  • Falls der Feuerwerkskörper seine Funktion nicht vollständig erfüllt, 15 Minuten warten, danach zum Feuerwerkskörper zurückkehren,  Folie mit Aufschrift "Ersatzanzündung unter dieser Folie" entfernen und Ersatzanzündschnur seitwärts stehend am äußersten Ende anzünden und wieder mindestens 8 Meter entfernen
  • Nicht in der Nähe von hohen Gebäuden, Bäumen oder ähnlichem abschießen
  • Transportsicherung und Klebeband am unteren Ende des Stülpdeckels entfernen .
  • Stülpdeckel abheben und weitere Anweisungen gemäß beiliegendem Einlegezettel befolgen
  • Papiereinschlag und Transportsicherungen aus Pappe über den Batterien entfernen
  • Abdeckungen (Folie) über den Abschussrohren nicht entfernen.
  • Batterie-Sortiment nicht aus dem Unterteil der Verpackung nehmen
  • Anzündschnur erkennen (siehe Aufkleber mit Aufschrift "Hier anzünden"), seitwärts stehend am äußersten Ende anzünden und sich sofort mindestens 8 m entfernen
  • Falls das Batteriesortiment seine Funktion nicht vollständig erfüllt, 15 Minuten warten, danach zurückkehren und  Folie mit Aufschrift "Ersatzanzündung unter dieser Folie" entfernen und Ersatzanzündschnur seitwärts stehend am äußersten Ende anzünden und wieder mindestens 8 m entfernen.  Achtung! Je Anzündversuch immer nur die Ersatzanzündschnur einer Batterie anzünden.

Sonderhinweise für Raketen

  • Grundsätzlich sind den Angaben auf dem jeweiligen Produkt Folge zu leisten
  • Besorgen Sie entsprechende Abschussvorrichtungen (z.B. Rohr)
  • Empfehlung: Führen Sie den Leit- /Holzstab in eine Getränkeflasche aus Glas (min. 1 Liter Füllvermögen) welche wiederum in einem Getränkekasten Ihre Endstabilität erhält
  • Schutzkappe der Zündschnur entfernen!
  • Anzündschnur seitwärts stehend am äußersten Ende anzünden und sich sofort mindestens 8 m entfernen
  • Nach dem Anzünden nicht in der Hand halten!

Profi Tipps

  • Planen Sie Ihre eigene Choreografie ähnlich der diversen Akte eines Theaterstücks
  • Starten Sie z.B. mit Vulkanen, gehen über zu römischen Lichtern oder Leuchtkugelbatterien bevor ­Bombettenbatterien folgen
  • Nach Lust können Sie vor einem fulminanten Finale noch eine kleine ruhige Passage einbauen
  • Wussten Sie, dass die meisten Finale eine Mischung aus Blink rot und Gold sind?
  • Packen Sie die Artikel rechtzeitig vor der Abschusszeit aus
  • Gegeben falls Abbrennplan erstellen und nummerieren Sie die Artikel in der Abschussreihenfolge durch, um sich nicht alles im Kopf behalten zu müssen
  • Es soll ja auch für Sie eine entspannte, schöne Sache werden
  • Zur Anfeuerung der Artikel empfehlen wir Anzündlichter (Bengal Royal), diese sorgen selbst bei widrigen Wetterbedingungen für eine sichere und garantierte Anfeuerung.

Bei weiteren Fragen oder Unterstützungsbedarf stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Erleben Sie den ultimativen Feuerwerk-Genuss aus Bad Kösen.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg auf Ihrem Weg mit Feuerwerk von PYRO-SCHOB.DE

 

Mit besten Grüßen

Art Direktor Feuerwerk

Inhaber Oliver Schob

staatlich anerkannter Großfeuerwerker